Datenschutz-Vertretungen

Datenschutzrecht gilt grundsätzlich in dem im jeweils definierten Rechtsraum (Marktortprinzip): für die DSGVO sind das die EU Mitgliedsländer, für das nDSG1 ist es die Schweiz. Um die Durchsetzung dieser Gesetze zu ermöglichen, müssen Marktteilnehmer (Unternehmen, Vereine, Verbände) ohne Niederlassung in dem Rechtsraum, in dem sie Waren oder Dienstleistungen anbieten oder das Verhalten natürlicher Personen beobachten (z.B. Tracking Cookies), eine Datenschutz-Vertretung einrichten. Diese dient im Wesentlichen als Anlaufstelle für Betroffene und Kontaktstelle für Aufsichtsbehörden.
1 Das nDSG löst das aus dem Jahre 1993 stammende Schweizerische Datenschutzrecht (DSG) ab. Datenschutz in der Schweiz
 
 
Rechtliche Grundlagen
 
  • Datenschutz-Vertretung in der EU (Art. 27 DSGVO)
    Die DSGVO findet findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der EU befinden, durch einen nicht in der EU niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht
    • betroffenen Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist
    • das Verhalten der betroffenen Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der EU erfolgt.
  • Datenschutz-Vertretung in der Schweiz (Art. 14 nDSG)
    Private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland müssen eine Vertretung in der Schweiz bezeichnen, wenn sie Personendaten in der Schweiz bearbeiten und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
    • Die Datenbearbeitung steht im Zusammenhang damit, in der Schweiz Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder das Verhalten dieser Personen zu beobachten
    • es handelt sich um eine umfangreiche Bearbeitung
    • es handelt sich um eine regelmässige Bearbeitung
    • die Bearbeitung bringt ein hohes Risiko für die Persönlichkeit der betroffenen Personen mit sich.

 

Leistungen

Datenschutz-Vertretungen in der EU und der Schweiz sind nahezu identisch: beide fungieren als Anlaufstelle für Betroffene und Aufsichtsbehörden und beide sind als Mandat organisiert, d.h. sie arbeiten nach Vorgabe des jeweiligen Kunden (Verantwortlichen) und die gewünschten Leistungen werden im Vorfeld abgestimmt. 

Daher sind auch die Leistungen für Datenschutz-Vertretungen in der EU und der Schweiz identisch:

  • in der Grundgebühr enthalten sind:
    • Bereitstellung unserer Anschrift 
    • wenn gewünscht, stellen wir auch eine eMail-Adresse zur Verfügung (kostenfrei)
    • Vorhalten des Verarbeitungsverzeichnisses des Kunden (Verantwortlichen); wird vom Kunden zur Verfügung gestellt
    • Vorhalten fachlich qualifizierter Datenschutz-Experten
    • Online-Zugriff auf das Modul fccDataPrivacy Datenschutz-Vertretungen
  • alle anderen Tätigkeiten werden minutengenau nach Aufwand verrechnet, z.B.:
    • Weiterleitung von Anfragen (elektronisch oder per Briefpost)
    • Verifizierung von Betroffenenanfragen
    • Auskunft über die Rechte Betroffener bei entsprechenden Anfragen
    • Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden
    • und vieles mehr.

Die Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar. 

 

 
Preise

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Preisliste.