Externer Datenschutzbeauftragter
Als optionale Zusatzleistung für Kunden von fccDataPrivacy für KMU unterstützen wir Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, in Deutschland und Österreich in allen Fragen des Datenschutzes.
Wir unterstützen sowohl das Europäische Datenschutzrecht (DSGVO) als auch die Schweizer Gesetzgebung (DSG und nDSG sobald verabschiedet).
Aufgaben, die nach Art. 39 DSGVO dem Datenschutzbeauftragten obliegen, sind:
- Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO oder anderen jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften;
- Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO, nDSG und anderer Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Auftraggebers für den Schutz personenbezogener Daten einschliesslich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäss Artikel 35 DSGVO;
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschliesslich der vorherigen Konsultation gemäss Artikel 36 DSGVO, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
Wir arbeiten auf Mandatsbasis. Unsere Leistungen basieren auf den Aufgaben nach Art. 39 DSGVO und auf den bereits im Rahmen des fccDataPrivacy für KMU Abonnements zur Verfügung stehenden Funktionen. Darüberhinaus bieten wir im Rahmen eines Mandats in Abhängigkeit der jeweiligen Anforderungen u.A. die folgenden Leistungen an:
- Bestandsaufnahme - was ist der momentane Stand Ihres Unternehmens bezüglich Datenschutz ?
- Zielformulierung - wo wollen Sie hin, welches Datenschutzrecht wollen bzw. müssen Sie implementieren ?
- Präsenzschulungen für Mitarbeiter und andere interessierte Gruppen
- IT-spezifische Beratung / Mitarbeit, z.B.
- Definition und Umsetzung der technischen und organisatorischen Massnahmen
- Erstellung und Umsetzung eines Löschkonzepts
- technische Implementierung der Betroffenenrechte
- und vieles mehr.
Bitte kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch.